Koordination Planungsphase:
Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes. Beratung zur Sicherheit des späteren Gebäudes (nach Arbeitsstättenverordnung).
Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten am Gebäude.
Erstellung der Baustellenordnung. Erstellung von notwendiger Notfallplanung für die Baustelle.
Koordination Ausführungsphase:
Beratung bei der Baustelleneinrichtung. Aushang des SiGePlanes, der Baustellenordnung und der Notfallplanung. Einweisung der Nachunternehmer in die baustellenspezifischen Gefahren und Regeln. Koordination der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen. Kontrolle der Einhaltung der Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes. Protokollerstellung bei Bedarf.